Suche

Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Allgemeines
Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind für alle geschäftlichen Beziehungen, Verkäufe und sonstigen Rechtsgeschäfte zwischen uns und unseren Kunden rechtsverbindlich. Abweichende Vereinbarungen oder Ergänzungen, telefonische und mündliche Abmachungen sollen schriftlich bestätigt werden. Der Kunde verzichtet auf eigene Einkaufsbedingungen, wenn er nicht ausdrücklich schriftlich widerspricht und Sondervereinbarungen wünscht. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderliche personenbezogene Daten erfassen, speichern und verarbeiten.

2. Vertragsschluss (einschließlich Preise, Maße, Gewichte usw.)
Unsere Angebote sind freibleibend. Alle Angaben, wie Maße, Gewichte, Abbildungen, Beschreibungen, Montageskizzen und Zeichnungen in Musterbüchern, Preislisten und sonstigen Drucksachen sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird. Derartige Angaben sind nicht als Beschaffenheitsgarantien zu verstehen. Das gleiche gilt für Angaben unserer Lieferanten. Modelle und Zeichnungen bleiben unser Eigentum.

Mit der Bestellung einer Ware - auch auf elektronischem Wege - erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich, elektronisch oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Die bloße Zugangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar. Unsere Mitarbeiter sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Beanstandungen von Bestätigungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche, schriftlich geltend zu machen. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Mengen.

Von uns schriftlich angebotene Verkaufspreise gelten dann als Festpreise, wenn unser Angebot unverzüglich - spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen - unverändert durch schriftliche Bestellung angenommen wird. Bei Preis- und Kostenerhöhung zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin sind wir berechtigt, eine entsprechende angemessene Preisberichtigung vorzunehmen, sofern zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin ein Zeitpunkt von mehr als 4 Monaten liegt. Übersteigen die Preise im Zeitpunkt der Lieferung die zunächst vereinbarten Preise um mehr als 10% ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist freie Anlieferung vereinbart, so geht die Gefahr über, wenn zu ebener Erde abgeladen ist. Teillieferungen sind zulässig; sie gelten als selbständige Lieferungen. Die Wahl des Transportweges und der Transportmittel bleibt uns vorbehalten.

b) Liefertermin und Lieferfristen
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagen. Die Ware gilt auch dann als geliefert, wenn sie nach Meldung der Versandbereitschaft nicht unverzüglich, spätestens nach 14 Tagen, abgerufen wird und vorher der Käufer schriftlich in Verzug gesetzt wurde. Unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse, wie Arbeitskämpfe, hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder sonstige Fälle höherer Gewalt befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.

Werden wir aufgrund eines Umstandes, den wir oder ein Erfüllungsgehilfe von uns zu vertreten hat, daran gehindert, die Kaufsache zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern (Lieferverzug), so haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei leichter Fahrlässigkeit von uns oder unseren Erfüllungsgehilfen haften wir nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Beruht der Lieferverzug lediglich auf einer leicht fahrlässigen Verletzung einer nicht wesentlichen Vertragspflicht, kann der Kunde die durch den Lieferverzug nachweislich entstandenen Selbstkosten (Monteurstunden) geltend machen.

c) Verpackung
Die Ware wird branchenüblich verpackt. Unsere Bezugskosten bei Nichtlagerware werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis berechnet. Rücknahme und Vergütung von Mehrwegtransportbehältern erfolgt bei ordnungsgemäßer Rückgabe.

d) Transportschäden und Fehlmengen
Schadensmeldungen sind sofort bei Empfang der Ware zu erstatten und unverzüglich schriftlich nach Art und Umfang zu bestätigen. Offensichtliche Transportschäden und Fehlmengen müssen festgestellt werden und auf dem Lieferschein vom Fahrer schriftlich bestätigt werden. Ansprüche aus den Schäden sind auf Verlangen an uns abzutreten.

4. Mängelrügen und Mängelhaftung
Ist unser Kunde kein Verbraucher, so ist er verpflichtet, alle erkennbaren Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen fünf Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Ware, die als mindere Qualität verkauft ist, unterliegt bezüglich der ausdrücklich bezeichneten Minderqualität nicht der Mängelrüge. Die farbliche Übereinstimmung bei zusammengehörigen Einrichtungsgegenständen kann nicht als Beschaffenheit vereinbart werden. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge mangelhafter Waren im Sinne von § 434 des BGB stehen unseren Kunden die gesetzlichen Mängelansprüche zu, Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so steht uns beim Nacherfüllungsanspruch unseres Kunden das Wahlrecht zur Nachbesserung des Mangels oder der Ersatzlieferung zu.

Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern unser Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von uns, unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine arglistige, vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Im übrigen ist die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen; insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Lieferungsgegenstand entstanden sind, es sei denn, es handelt sich dabei um eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie um Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.

Ist unser Kunde kein Verbraucher, so beträgt die Verjährungsfrist für Sachmängel bei neu hergestellten Sachen ein Jahr, es sei denn, es handelt sich um Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr, wenn es sich bei unserem Kunden um einen Verbraucher handelt. Ist unser Kunde kein Verbraucher, so erfolgt der Verkauf von gebrauchten Sachen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung. Soweit wir im Rahmen des Lieferantenregresses in Anspruch genommen werden, verbleibt es bei den gesetzlichen Vorschriften.

5. Rückgabe
Von uns gelieferte Ware wird nur in tadellosem Zustand nach unserer Zustimmung bei frachtfreier Rücksendung zurückgenommen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich eines angemessenen Kostenanteils gutgeschrieben. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf Wunsch des Kunden besonders beschaffter Ware ist ausgeschlossen. Rückgaberechte nach den Fernabsatzvorschriften bleiben unberührt.

6. Zahlung
a) Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, sofort fällig und zahlbar. Soweit Skonto gewährt wird, ist Voraussetzung, dass bis dahin alle früheren Rechnungen - ausgenommen Rechnungen, denen berechtigte Einwendungen unseres Kunden entgegenstehen - beglichen sind. Für die Skontoerrechnung ist der Netto-Rechnungsbetrag nach Abzug von Rabatten, Gutschriften, Fracht etc. maßgeblich.

Wechsel nehmen wir nur aufgrund besonderer Vereinbarung zahlungshalber herein. Schecks werden grundsätzlich angenommen, es sei denn, dass wir begründeten Anlass für die Annahme haben, dass der Scheck nicht eingelöst wird. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Die Forderung und ihre Fälligkeit bleiben bis dahin unberührt. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.

Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Der Inkassovollmacht steht gleich, wenn unser Beauftragter eine von uns für den Einzelfall ordnungsgemäß quittierte Rechnung vorlegt. Bestehen mehrere Forderungen gegen den Kunden, so werden eingehende Zahlungen mit der jeweils ältesten Forderung verrechnet. Ein Zurückbehaltungsrecht unseres Kunden, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht, ist ausgeschlossen. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

b) Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit
Alle unsere Forderungen werden unabhängig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort fällig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit unseres Kunden zu mindern. Wir sind auch dann berechtigt, unbeschadet weitergehender gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen, oder Sicherheiten zu fordern, oder nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten, oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten uns gegenüber getilgt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum auch als Sicherung für unsere Saldoforderung. Die Bearbeitung, Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung von uns gelieferter, noch in unserem Eigentum stehender Ware gilt als in unserem Auftrag erfolgt, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, gelten die Eigentums- und Miteigentumsrechte an dem vermischten Bestand oder dem neuen Gegenstand anteilig entsprechend dem Wert unserer Leistung zum Gesamtwert des Bestandes bzw. des Gegenstandes als an uns abgetreten. Die Übergabe gilt dadurch als ersetzt, dass der Kunde die unentgeltliche Verwahrung für uns übernimmt. Soweit der Kunde Anwartschaftsrechte hat, gelten diese entsprechend anteilig an uns abgetreten.

Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und mit seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot vereinbaren. Er ist ferner verpflichtet, seinen Abnehmern, soweit diese nicht Verbraucher sind, unseren Eigentumsvorbehalt aufzuerlegen.

Beeinträchtigungen unserer Rechte, insbesondere Pfändungen, muss uns der Kunde offenbaren bzw. unverzüglich schriftlich anzeigen. Bei Pfändungen hat er uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls und eine eidesstattliche Versicherung zu übersenden, aus der hervorgeht, dass unser Eigentumsvorbehalt an der gepfändeten Sache noch besteht. Mit Wirksamwerden dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen tritt der Kunde uns sämtliche Ansprüche mit allen Nebenrechten und Sicherheiten bis zur völligen Tilgung aller unserer Forderungen, die ihm aus künftigen Veräußerungen von uns gelieferter Ware gegen seine Abnehmer entstehen, ab, und zwar in Höhe des Rechnungsbetrages der von uns gelieferten und vom Kunden veräußerten Ware zuzüglich 50 %. Übersteigt der Wert der uns gegebenen Abtretungen und Sicherungen unsere Forderungen insgesamt um mehr als 50 %, so verpflichten wir uns, auf Verlangen des Kunden insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben. Soweit Eigentumsvorbehaltsrechte (auch verlängert oder erweitert) Dritter bestehen, gelten die Forderungen anteilig entsprechend dem Wert unserer für die Forderung direkt erbrachter Leistungen zum Gesamtwert der Forderung als abgetreten.

Auf unser Verlangen ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer bekannt zu geben und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen den Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen. Auch wir sind berechtigt, den Abnehmer unseres Kunden von der Abtretung zu benachrichtigen. Dies gilt als Widerruf der nachstehenden Einziehungsermächtigung.

Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Kunden zum Einzug der Forderung kann durch uns widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Kunde unverzüglich an uns abzuführen. Interventionskosten trägt der Kunde. Als Veräußerung im Sinne dieser Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Montage oder sonstige Verwertung.

8. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versandtort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma. Ist unser Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist Gerichtsstand der Sitz unserer Firma; dies gilt auch ausdrücklich für alle Fälle von Wechsel- und Scheckklage. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Kunden gilt in Ergänzung zu diesen Bedingungen deutsches Recht unter Ausschluss der Vorschriften des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über den internationalen Warenkauf (CISG).

Stand Mai 2006
  • August Raabe GmbH
  • Sanitär - Heizung - Fachausstellung BAD
  • Im Seelenkamp 32
  • 32791 Lage